Landlust Allgäu

AGB

AGB – Gastgeber-/Gastaufnahmevertrag

 

Wie überall im Leben, geht es auch bei der Ferienwohnungsbuchung nicht ohne rechtliche Regeln.

Reservierungen beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in gängiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten!

Ein Gastaufnahmevertrag kann zustande kommen :

    • mündlich (persönlich beim Vermieter)

    • fernmündlich (telefonisch beim Vermieter)

    • schriftlich (per Brief, Postkarte, Telefax)

    • per e-Mail

Der Gastaufnahmevertrag kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. Dabei ist es nicht entscheidend, wie der Vertrag zustande gekommen (mündlich, telefonisch,schriftlich oder per Mail) ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die Dauer des Vertrages zur Erfüllung des abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen:

  1. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers, dem Gast Schadensersatz zu leisten, bzw. ein gleichwertiges Quartier zu besorgen.

  2. Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die Zeit der Bereitstellung des Quartiers zu bezahlen.

    Der Gast haftet, wenn er das bestellte Quartier nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise-). Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarten Leistungen (Ferienwohnung) zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§ 537 GBG). Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz, sondern um einen Erfüllungsanspruch, was häufig übersehen wird.

  3. Für den Erfüllungspolitik kommt es rechtlich nicht darauf an:

    • Aus welchen Grund die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird.
    • Zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht würde.
    • Begründung: Da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt unerheblich.
  1. Verpflichtung des Gastes ist es, bei Nichtinanspruchnahme des Quartiers, den vereinbarten Preis für die gesamte Mietdauer zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

  2. Der Gastgeber ist nach treu und Glaube gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Für unser Haus:

Ein Gastaufnahmevertrag kommt nur zustande, wenn die Buchung von uns als Gastgeber, sowie von Ihnen als Gast schriftlich (Brief, Fax, Postkarte oder e-Mail mit Unterschrift)

unter Angaben von Name, Adresse, ‚Telefonnummer und UNTERSCHRIFT bestätigt wird und die Anzahlung termingerecht auf das angegebene Konto überwiesen wird.

Sollte aus Zeitgründen eine unterschriebene Zusage nicht mehr möglich sein, gilt der Vertrag auch bei einer telef. Oder per e-Mail vorgenommen Buchung.

Die Bezahlung (die Anzahlung wird mit dem Mietpreis verrechnet.) der bestellten Unterkunft erfolgt bitte am Tag vor Abreise vor Ort in bar oder gerne ebenfalls per Überweisung vor Anreise. Eine Bezahlung mit EC-Karte ist leider nicht möglich. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen das gebuchte Quartier nicht in Anspruch nehmen können, bitten wir Sie sich UMGEHEND mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden mit Hilfe des Tourismusbüro versuchen, Ersatzgäste zu finden. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, müssen wir Ihnen leider für die Tage, für die wir keinen Ersatz finden, folgende Kosten in Rechnung stellen: zu bezahlen sind 90 % des Mietpreises.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Auf unserem Grundstück übernehmen wir keine Aufsichtspflicht gegenüber Gastkindern. Diese liegt während des gesamten Urlaubs bei den Eltern.

Keine Aufnahme von Haustieren

Wir sind ein Nichtraucherhaus, daher bitten wir Sie nicht in den Wohnungen zu rauchen.

Im Freien oder auf dem Balkon stellen wir gerne Aschenbecher bereit.

Anreise : ab 14.00 Uhr , oder nach Absprache.

Abreise : Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr zu räumen. Falls am folgenden Tag keine

neuen Gäste anreisen, können Sie die Wohnung gerne gegen eine Gebühr von 20,00 € bis 17.00 Uhr nutzen.

 

Um sich vor unabsehbaren Risiken zu schützen, empfehlen wir Ihnen, für die im Fall einer Stornierung entstehenden finanziellen Belastung eine Reise-Rücktritts-Versicherung abzuschließen.

Fragen Sie Ihren Versicherungsberater, er hilft Ihnen sicher gerne weiter.

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